steinweiler.eu

Logo Steinweiler
5. Juni 2013, 20:30 Uhr
eingereicht durch Norbert Forstner

Am Sonntag, dem 14.07.2013, finden in der Ortsgemeinde Steinweiler zwei Bürgerentscheide mit folgender Fragestellung statt:

  1. Soll die nördliche Kreuzgasse (Ringstraße bis Obergasse) ausgebaut werden?
  2. Sollen die Gehwege und die Straßenbeleuchtung in der südlichen Kreuzgasse (Ringstraße bis Windener Straße) ausgebaut werden?

Begründung der Initiative „Gegen Ausbau der Kreuzgasse“

Stimmzettel 1
Stimmzettel 1

zu 1) Der Ausbau der Kreuzgasse ist nicht notwendig; die Straße ist technisch nicht verbraucht; sie erfüllt seit Jahrzehnten ihren Zweck. Die Gemeinde hat zur Begründung des Ausbaus bis zum heutigen Tage lediglich vorgetragen, dass eine Kanalsanierung notwendig sei und dass die Pfalzwerke Erdleitungen in der Kreuzgasse verlegen möchten. Es sei damit eine solidarische Aufgabe, die Straße auszubauen. Dieser Begründung widersprechen wir entschieden. Sollte eine Kanalsanierung notwendig sein, so können die Verbandsgemeindewerke die notwendigen Arbeiten durchführen; allerdings sind sie verpflichtet, den ordnungsgemäßen ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Gleiches gilt für das Vorhaben der Pfalzwerke. Eine Belastung der Anlieger mit entsprechenden Beiträgen ist in Ermangelung feststellbarer direkter Vorteile deshalb unzulässig.

Die vorgesehenen Ausbauvarianten führen alle zu einem Verlust des idyllisch historischen Charakters der Kreuzgasse, dem Aushängeschild der Ortsgemeinde Steinweiler.

Stimmzettel 2
Stimmzettel 2

zu 2) Der Ausbau der Kreuzgasse ist nicht notwendig; die Straße ist technisch nicht verbraucht; sie erfüllt seit Jahrzehnten ihren Zweck. Die Gemeinde hat zur Begründung des Ausbaus bis zum heutigen Tage lediglich vorgetragen, dass eine Kanalsanierung notwendig sei und dass die Pfalzwerke Erdleitungen in der Kreuzgasse verlegen möchten. Es sei damit eine solidarische Aufgabe, die Straße auszubauen. Dieser Begründung widersprechen wir entschieden. Sollte eine Kanalsanierung notwendig sein, so können die Verbandsgemeindewerke die notwendigen Arbeiten durchführen; allerdings sind sie verpflichtet, den ordnungsgemäßen ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Gleiches gilt für das Vorhaben der Pfalzwerke. Eine Belastung der Anlieger mit entsprechenden Beiträgen ist in Ermangelung feststellbarer direkter Vorteile deshalb unzulässig.

Dies gilt auch, soweit Träger der Straßenbaulast der Kreis Germersheim ist. Eine klare Aussage zur Art des Ausbaus der Kreuzgasse liegt seitens des Straßenbaulastträgers bis zum heutigen Tage nicht vor. Dennoch hat der Gemeinderat Steinweiler einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Kreuzgasse gefasst. Eine irgendwie geartete technische oder sicherheitstechnische Notwendigkeit wurde von der Gemeinde bisher nicht angeführt. Es verbleiben lediglich die Argumente des solidarischen Handelns letztlich zugunsten der Verbandsgemeindewerke und der Pfalzwerke. Soweit die Straßenbaulast bei der Gemeinde liegt, gibt es keinerlei Veranlassung, den Ausbau vorzunehmen, zumal auch in Ermangelung konkreter Notwendigkeiten keinerlei Vorstellungen bis zum heutigen Tage über die Art des Ausbaus vorgetragen sind.

Wegen fehlender Ausbaupläne ist auch eine Aussage über die Auswirkung auf das historische Ortsbild noch nicht möglich. Wir befürchten allerdings auch hier eine Zerstörung des einmaligen, ortsbildprägenden Charakters der Kreuzgasse.

Vertreter der Initiative sind:
  • Willibald Blaettner
  • Theo deGroen
  • Hans Fischer

Der Ortsgemeinderat Steinweiler und Ortsbürgermeister Norbert Forstner begründen ihre Auffassung wie folgt:

Bei einem Ausbau der nördlichen und südlichen Kreuzgasse als Gemeinschaftsmaßnahme besteht durch die Mitwirkung des Landkreises Germersheim und den Verbandsgemeindewerken ein für alle Beteiligten nicht unwesentlicher wirtschaftlicher Vorteil, der der Ortsgemeinde Steinweiler und letztlich auch den beitragspflichtigen Anliegern zugutekommt. Weiterhin ergibt sich durch den Ausbau eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation aufgrund der durchgängigen Benutzbarkeit der Gehwege.

Steinweiler, den 15.05.2013

Norbert Forstner
Abstimmungsleiter