Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag – dem 22. März 2026 – findet in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl statt. Bei der Landtagswahl wird die Zusammensetzung des Landtags Rheinland-Pfalz für die nächsten fünf Jahre gewählt.
Wahlberechtigt
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnt.
Anzahl Stimmen
Zwei Stimmen können vergeben werden: eine Erst- und Zweitstimme.
In Rheinland-Pfalz heißen diese offiziell Wahlkreisstimme und Landesstimme.
Mit der Wahlkreisstimme wird eine Person direkt aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt.
Mit der Landesstimme wird entschieden, wie stark eine Partei insgesamt im Landtag vertreten sein wird, somit: Wahlkreisstimme = Person, Landesstimme = Partei.
In den Landtag ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Landesstimmen erreichen.
Wahllokale
In Steinweiler gibt es zwei Wahllokale: Bürgerhaus (115) und Grundschule (116) – in welchem Wahllokal eine Wählerin oder ein Wähler wählen kann, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. In das Wahllokal bitte die Wahlbenachrichtigung und den Ausweis mitnehmen und vorzeigen. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Briefwahl
Gewählt werden kann bereits vorab per Briefwahl. Diese kann bei der Verbandsgemeinde beantragt werden.
(Quelle: https://landtag-rlp.de/)
Ganz wichtig ist jedoch:
Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und gehen Sie zur Wahl! – Michael Detzel, Ortsbürgermeister

Das Diagramm zeigt, dass zunächst jede/r Bürger/in zwei Stimmen hat.
Die Erststimme dient der Personenwahl für den Wahlkreisabgeordneten.
Die Zweitstimme dient der Verhältniswahl für die Landes- und Bezirkslisten.
52 Abgeordnete der gewählten Wahlkreisabgeordneten ziehen dann durch das sogenannte Direktmandat in den Landtag mit 101 Abgeordneten ein (sogenannte Überhangmandate). Weitere 49 Abgeordnete ziehen über die Landes- und Bezirkslisten nach Errechnung der Sitzverteilung ebenfalls in den Landtag ein (sogenannte Ausgleichsmandate). Quelle: © Landtag RLP