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14. Februar 2023, 06:58 Uhr
eingereicht durch Michael Detzel

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Montag letzter Woche (06.02.2023) wurde der Ortsgemeinde Steinweiler durch die Kreisverwaltung Germersheim – über die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel – für unser Bürgerhaus (Hauptstraße 40) eine sogenannte Nutzungsuntersagungsverfügung zugestellt.

In der Verfügung heißt es, dass mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung der Versammlungsstätte untersagt wird. Begründet wird die Nutzungsuntersagung mit einem Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften. Lt. Aussage der Kreisverwaltung „zeigen die Prüfberichte auf, dass die Lüftungsanlage betriebssicher und wirksam ist. Allerdings wurden bei der Prüfung der Brandschutzklappen Mängel festgestellt, dahingehend, dass diese falsch eingebaut und somit nicht funktionsfähig sind: entgegen der bauaufsichtlichen Zulassung wurden die Klappen vor, anstatt in der Treppenraumwand integriert.“ In der Verfügung heißt es weiter, „dass mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung der Versammlungsstätte untersagt wird.“
Seit dem Inkrafttreten der Nutzungsuntersagung wurden bereits mehrere Ortstermine unter Beteiligung der Kreisverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung, der Ortsgemeinde, dem Sachverständigen und dem durch die Ortsgemeinde beauftragten Brandschutzingenieur abgehalten, um die Lage vor Ort zu erörtern. Der Kreisverwaltung liegt zur Kompensation (Behebung) der brandschutztechnischen Mängel ein Ergänzungsantrag über die Ausführung von brandschutztechnischen Maßnahmen zum Bauantrag aus dem Jahre 1985 vor. Diese sind im Zuge des laufenden Genehmigungsverfahrens zu prüfen.

Dies bedeutet, dass seit dem 06.02.2023 im Bürgerhaus keine Versammlungen und Veranstaltungen jeglicher Art mehr abgehalten werden dürfen, unabhängig ob vereinsintern oder öffentlich. Der Seniorenraum ist der einzige Raum, der noch genutzt werden kann. Wie lange diese Verfügung aufrechterhalten wird und welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, damit das Bürgerhaus wieder genutzt werden kann, dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Es ist sehr bedauerlich, dass nach fast drei Jahren Corona-Pandemie derzeit durch den Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften keine Veranstaltungen (Fasching, Konzert) möglich sind. – Michael Detzel, Ortsbürgermeister

Blick in das Bürgerhaus anlässlich des 25-jährigen Jubiläums mit Epinac.